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13. 10. 2015 - Alle Gastro-Geldspieler technisch sichern

Alle Gastro-Geldspieler technisch sichern

Ab dem 10. November 2015 müssen laut Spielverordnung alle Geldspielgeräte in der Gastronomie mit einer zusätzlichen technischen Jugendschutzsicherung ausgestattet sein. Dann tritt der geänderte § 3 Abs. 1 Satz 3 der Spielverordnung in Kraft.

Die bereits seit 2006 für das dritte Geldspielgerät verlangte zusätzliche technische Sicherungsmaßnahme zur Einhaltung des Jugendschutzes ist ab dem 10. November für alle in der Gastronomie aufgestellten Geldspielgeräte notwendig. "Auch wenn nur ein Gerät in der Gastronomie aufgestellt ist, muss dieses Gerät über diese technische Sicherungsmaßnahme verfügen", betont der Hessische Münzautomaten-Verbands (HMV) in einem aktuellen Schreiben.

Die Industrie bietet unterschiedliche Sicherungssysteme an. "Die Angebote des Großhandels sind abgestuft und für jeden Aufstellplatz individuell ausgestaltet", heißt es von RA Jörg Meurer, Geschäftsführer des Deutschen Automaten-Großhandels-Verbands (DAGV). Und Thomas Kießling, Vorsitzender des Fachverbands Gastronomie (FGA), meint: "Jedes Unternehmen müsse mit den Schutzeinrichtungen arbeiten, die zu ihm passen." Als gebräuchlichstes Verfahren für eine technische Sicherung habe sich wohl die Funksteckdose mit Fernbedienung bewährt.

 

Quelle: "Games und Business"



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