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30. 06. 2017 - Braunschweig: Spielhallen bleiben offen

Die Braunschweiger Spielhallen bleiben vorerst über den 1.7. hinaus offen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

In den Verfahren wegen drohender Spielhallen-Schließungen hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig laut Pressemitteilung erste sogenannte Zwischenentscheidungen getroffen: Die Kammer hat die Kommunen per Eilbeschluss verpflichtet, den Weiterbetrieb der Spielhallen zu dulden, bis die Kammer in den anhängigen Eilverfahren entschieden hat.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Die Übergangsfrist für die betroffenen Spielhallen wäre am Wochenende abgelaufen. Die Zwischenregelung des Gerichts hat zur Folge, dass die Spielotheken auch nach Fristablauf vorerst nicht schließen müssen. Notwendig wurde die Zwischenentscheidung, weil die Kammer den Sachverhalt und die komplexen Rechtsfragen noch weiter prüfen muss, wegen der ablaufenden Übergangsfrist aber eine Regelung zu treffen hatte, um den Betreibern der Spielhallen wirksam Rechtsschutz zu gewähren.

Gegenwärtig seien insgesamt 140 Verfahren wegen Spielhallen-Schließungen beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig, davon 58 Eilverfahren. Derzeit seien noch keine genaueren Angaben dazu möglich, wann die Kammer in den Eilverfahren entscheiden und wann es zu Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren kommen wird.

Neue Weisung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums

Das Braunschweiger Urteil ist angesichts der neuen Weisung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums umso bemerkenswerter.

In einer dpa-Meldung heißt es: Nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück das in Niedersachsen praktizierte Losverfahren - anders als das Verwaltungsgericht Oldenburg - für rechtswidrig erklärte, ruderte das Ministerium zunächst zurück und teilte am 16. Juni mit, die von einem Losverfahren betroffenen Hallen könnten bis zu einem Entscheid des Oberverwaltungsgericht geöffnet blieben. Nach Mitteilung des Ministeriums vom 28. Juni hat es aber zwischenzeitlich eine Weisung an die Kommunen zur nachträglichen Prüfung mit weiteren unverzüglichen Schließungen gegeben.

Diese Weisung zur nachträglichen Prüfung und weiteren Schließungen ist ein Schlag ins Gesicht der Branche. Heinz Basse, 1. Vorsitzender des Automatenverbands Niedersachsen ist daher auch maßlos enttäuscht: "Mehr als 950 Spielhallen müssen schließen. Wenn es eine Hoffnung gibt, dann nur noch auf dem Gerichtsweg."

 

Quelle: Games & Business



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