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28. 02. 2019 - Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf der Zielgeraden

Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf der Zielgeraden

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag den Entwurf für eine Dritte Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zur Kenntnis genommen. Der Landtag wird jetzt über den beabsichtigten Staatsvertrag unterrichtet. "Eine Unterzeichnung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages ist unmittelbar im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz am 21. März 2019 geplant", so die Niedersächsische Staatskanzlei. 

Die Staatskanzlei führt in einer Mitteilung aus: "Hintergrund der Neuregelung ist das Auslaufen der Experimentierphase im Bereich der Sportwetten, die mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2012 eingeführt wurde und am 30. Juni 2019 auslaufen würde. Mit dieser Experimentierphase wurde das staatliche Wettmonopol für sieben Jahre suspendiert und der Markt für private Sportwettangebote geöffnet."

Der geltende Staatsvertrag könne jedoch derzeit in diesem Bereich nicht umgesetzt werden, da Gerichte die Erteilung von Konzessionen bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache unterbunden haben. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 war von einigen Ländern nicht ratifiziert worden. Er war damit gegenstandslos.

Blockadesituation im Bereich Sportwetten auflösen

Weiter wird betont: "Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält nunmehr die notwendigen punktuellen Regelungen, um die Blockadesituation im Bereich der Sportwetten aufzulösen und hier einen rechtssicheren Vollzug zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, die Experimentierphase jedenfalls bis zum Ende der Laufzeit des Staatsvertrages am 30. Juni 2021 zu verlängern und die bisherige Beschränkung der Anzahl der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Mit der Aufhebung der Kontingentierung entfällt auch die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Auswahlverfahrens, an dessen konkreter Umsetzung und Durchführung die zuständigen Gerichte Anstoß genommen hatten."

Mit der Verlängerung der Experimentierphase und der Aufhebung der Kontingentierung von Konzessionen werde die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten nun rechtlich möglich für die verbleibende Geltungsdauer des Glückspielstaatsvertrages.

Zuständig für die Konzessionserteilung bleibt das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport. Der Einfluss des Landes Niedersachsen ist über das Glücksspielkollegium gewährleistet.

Möglicherweise nur ein Minimalkonsens

BA-Justiziar Stephan Burger kommentiert: "Da uns der Entwurf des Änderungsstaatsvertrages noch nicht vorliegt, kann von hier noch keine Bewertung erfolgen. Es erscheint aufgrund der Pressemitteilung jedoch nicht unwahrscheinlich, dass lediglich ein Minimalkonsens gefunden wurde."

Quelle: Automatenmarkt.de



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