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08. 07. 2015 - EU-Kommission kritisiert Glücksspielstaatsvertrag erneut

EU-Kommission kritisiert Glücksspielstaatsvertrag erneut

Die EU-Kommission hat sich erneut schriftlich an die Innenminister der Länder gewandt und den Glücksspielstaatsvertrag heftig kritisiert. Das berichtet der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (shz) in seinem Online Portal. Der CDU-Landtagsabgeordnete in Kiel, Hans-Jörn Arp sieht die Geduld der EU-Kommission endgültig am Ende.

Nach dem Bericht hat die Kommission eine ganze Menge zu bemängeln. So sei die deutsche Differenzierung zwischen verschiedenen Glücksspielformen unlogisch. Deutschland habe Casino- und Pokerspiele verboten, für Lotterieprodukte das staatliche Monopol fortgeführt, für Sportwetten eine beschränkte Anzahl von Konzessionen vorgesehen und für Automatenspiele eine Genehmigungspflicht verhängt.

Gleichzeitig gäbe es beim Automatenspiel mit dem größten Suchtpotenzial einen wachsenden, nicht regulierten Markt. Es sei völlig offen, wie man das illegale Glücksspiel in den Griff bekommen, Spieler vor Betrügern schützen und Folge- und Begleitkriminalität „vor dem Hintergrund des mangelnden Vollzugs des deutschen Glücksspielrechts“ abwehren wolle, zitiert der shz aus dem Brief der EU-Kommission. Die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen müsse bei einem 30-prozentigem Schwarzmarktanteil als gescheitert betrachtet werden.

Die strengen Auflagen für Lotterien würden damit gerechtfertigt, spielanreizenden Wirkungen vorzubeugen. Wegen des geringen Suchtpotenzials von Lotterien sei das aber nicht nachvollziehbar, lautet ein weiterer Kritikpunkt der EU-Kommission.

Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, habe die EU erkannt, dass es den Bundesländern nicht um Suchtprävention, Geldwäschebekämpfung und Spielerschutz gehe, sondern ausschließlich um ihre Pfründe“. Gemeint ist in diesem Fall das staatliche Lottomonopol und das Quasi-Monopol bei den Sportwetten.

Laut Arp handelt es sich bei der EU-Kritik um eine, in diplomatische Formulierungen verpackte, schlimme Klatsche für die Bundesländer. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass das als "schleswig-holsteinischer Sonderweg" bezeichnete Glücksspielgesetz der früheren CDU/FDP-Koalition in Kiel von der Kommission notifiziert wurde. Die Bundesländer müssten es nur wieder aus der Schublade holen.

Quelle:AutomatenMarkt



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