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08. 01. 2020 - Eilbeschluss bestätigt maximal zwei Geräte an Gastro-Plätzen

Seit dem 10. November 2019 dürfen bekanntlich in Gaststätten nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Dies wurde aktuell im Rahmen eines Eilverfahresn vom Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen mit dem Beschluss vom 7. November 2019 (az. 9K5053/19) bestätigt. Ein Unternehmen hatte die vorläufige Feststellung beantragt, auch über den 10. November 2019 hinaus in einer Gaststätte drei Geldspielgeräte aufstellen zu dürfen. Das VG Sigmaringen hält den Eilantrag bereits für unzulässig, darüber hinaus auch für unbegründet. Ein weiteres Urteil in einer längeren Kette von eindeutigen Beschlüssen. Der Rechtsanwalt Frank Repschläger weist in einem Rundschreiben "Forum Aktuell" darauf hin, "dass dies eine zwingende Vorgabe des Verordnungsgebers ist und etwaige Rechtsmittel hiergegen weder erfolgsversprechend sind, noch die Möglichkeit einräumen, auch nur vorläufig weiterhin drei Geldspielgeräte in der Gastronomie zu platzieren". Der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer betont ebenfalls: " Der Weiterbetrieb von mehr als den maximal zulässigen zwei Geldspielgeräten stellt eine Ordnungswiedrigkeit dar."

 

Quelle: Automatenmarkt



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