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03. 06. 2016 - Existenzverlust per Losentscheid

Bizarre Praxis der Niedersächsischen Behörden gestartet - Existenzverlust per Losentscheid

Über den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) mit zugehörigen Landesspielhallengesetzen, bzw. Ausführungsgesetzen zum GlüStV, haben wir Sie seit 2012 regelmäßig informiert. Hoch umstritten sind nach wie vor die zentralen Regelungen wie etwa das Verbot von Mehrfachkonzessionen, das Abstandsgebot oder auch die Übergangsregelungen. Alle diese Regelungen sind darauf angelegt, eine massive Reduzierung von Spielhallen zu bewerkstelligen. Diese Absicht ist höchst problematisch, da alle legalen Betriebe über gewerberechtliche Erlaubnisse verfügen. Aus diesem und anderen Gründen haben verschiedene Spielhallenbetreiber gegen mehrere Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach noch im Jahr 2016 hierüber befinden.

Abgesehen von der Problematik einer möglichen Verfassungswidrigkeit des gesamten Regelungsgefüges, haben die zuständigen Behörden im Vollzug  obiger Regelungen das Problem, dass aufgrund der Unbestimmtheit der jeweiligen Gesetze vollkommen unklar ist, welcher Standort schließen muss, um dem gesetzlich normierten Abstandsgebot oder dem Verbot der Mehrfachkonzession gerecht werden zu können. So hat bspw. das Bundesland Berlin sein sogenanntes „Mindestabstandsumsetzungsgesetz“ in Kraft gesetzt, welches ein mehrstufiges Auswahlverfahren vorsieht und an dessen Ende bei nicht aufzulösender Konkurrenzsituation ein Losentscheid steht (siehe auch BAdirekt vom 15. Februar 2016/017). Im zitierten BAdirekt haben wir das Mindestabstandsumsetzungsgesetz bereits scharf kritisiert. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bestehende Spielhallen zu Tode reguliert werden und die Abwanderung von Spielern in nicht regulierte Glücksspielformen mehr als wahrscheinlich ist.

Gegenüber dem gestern durchgeführten Losverfahren in Hannover und Delmenhorst (Niedersachsen) muss festgestellt werden, dass die Regelungen des Berliner Mindestabstandsgesetzes im Vergleich ein Hort der Rechtsstaatlichkeit darstellen, obschon wir selbst diese in ihrer Ausgestaltung für rechtswidrig halten.
Ohne gesetzliche Grundlage und ohne vorherige Auswahlentscheidung wurden in beiden Städten am gestrigen Donnerstag konkurrierende Spielhallen in einen Los-Topf geworfen, wobei der gezogene „Gewinner“ nunmehr die glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten wird. Diese Praxis steht unserer Auffassung nach rechtsstaatlich auf gleicher Stufe mit mittelalterlichen Gottesurteilen oder Gesetzgebungsvorhaben einer „Bananenrepublik“ und macht sprachlos.
Losverfahren sind zwar nicht grundsätzlich unbekannt. So wird das Recht zur Beschickung von Märkten bei entsprechender Bewerberlage und Qualifikation schon länger per Losverfahren ermittelt. Jedoch wurde bei der niedersächsischen Auswahlentscheidung zunächst nicht auf mögliche Qualifikationen geachtet. Daneben ist zu bemerken, dass die Nicht-Zulassung zu einem Markt in aller Regel keine existenzbedrohenden Auswirkungen entfaltet, da ein Ausweichen auf z.B. andere Märkte möglich ist und das Unternehmen an sich in seinem Bestand nicht angegriffen wird. Hier liegt die Lage anders: Gerade für klein- und mittelständische Unternehmer bedeutet ein „verlieren“ des Losverfahrens das Ende des Unternehmens mit allen Konsequenzen sowohl in privater Hinsicht für den Betreiber, als auch für die teilweise langjährigen Mitarbeiter. Über entgangene Steuereinnahmen und Sozialabgaben lohnt es sich angesichts dieser dramatischen Lage kaum zu sprechen.

Das Verlosen von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen hat auch in der Presse bereits Wiederhall gefunden. Eine kleine Auswahl können Sie hier finden:

Glücksspiel um Spielhallen!
Bild.de vom 01. Juni 2016,
http://www.bild.de/regional/hannover/gluecksspiel/um-spielhallen-46066672.bild.html

Das Gottesurteil von Delmenhorst
Games and Business.de vom 01. Juni 2016,
http://www.gamesundbusiness.de/news/details/das-gottesurteil-von-delmenhorst-7544/

Jede zweite Spielhalle soll schließen: Betreiber aus Hannover läuft Sturm gegen Glücksspielgesetz
Sat1.de vom 02. Juni 2016,
http://www.sat1regional.de/videos/article/jede-zweite-spielhalle-soll-schliessen-betreiber-aus-hannover-laeuft-sturm-gegen-gluecksspielgesetz-20.html

Erkennbar ist, dass alle unterlegenen Bewerber juristisch gegen diese willkürliche Praxis vorgehen werden. Der Automaten-Verband Niedersachsen e.V. (AVN) und der BA werden diese nach Kräften unterstützen.

Über den Fortgang der Ereignisse werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

 

Quelle: Bundesverband Automatenunternehmer e.V.



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