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02. 10. 2015 - Glücksspielstaatsvertrag teils gesetzeswidrig - Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat zentrale Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrages in Frage gestellt. Auch das bereits durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden und einige Rechtsgelehrte in Frage gestellte Glücksspielkollegium der Länder gerät durch die Entscheidung weiter ins Wanken. Aufgrund der Regelungsbefugnisse werde das Rechtsstaatsprinzip verletzt.

Das Kollegium dürfte somit keine Rechtsnormen über Glücksspielwerbung oder Entscheidungen über die Anzahl der zu vergebenen Sportwettenkonzessionen erlassen. Auch die im Glücksspielstaatsvertrag erlassene Begrenzung der Zahl von Sportwettenkonzessionen dürfe nicht durch einen einfachen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz verändert werden, da dies mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) nicht vereinbar sei.

Das Gericht forderte den bayerischen Ministerpräsidenten auf, eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes zu suchen und notfalls eine gerichtliche Klärung auf Bundesebene herbeizuführen. Darüber hinaus verwiesen die Richter auch ausdrücklich auf das Kündigungsrecht des Staatsvertrages. Der Präsident des Deutschen Sportwettenbundes, Mathias Dahms, plädiert daher für einen politischen Neuanfang: "Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich vor den Gerichten als untauglich erwiesen. Die Ministerpräsidenten müssen nun endlich über eine rechtssichere Neufassung diskutieren", forderte er.


Quelle: games & business



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