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30. 12. 2016 - NRW: Entgelt für Speisen und Getränke

In Nordrhein-Westfalen haben die ersten Städte Spielhallenbetreiber in Schreiben dazu aufgefordert, Speisen- und Getränke künftig nur gegen Entgelt an Gäste abzugeben. Das teilte Tim Hilbert, juristischer Berater des Fachverbands Spielhallen (FSH), mit.

Erst vor Kurzem seien auch in Bayern Spielhallenbetreiber unter Androhung von Bußgeldverfahren darauf hingewiesen worden, dass die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken untersagt ist.

Das Vorgehen beruht auf der Mitteilung des Bund-Länderausschusses "Gewerberecht" (games & business berichtete). Da es aber weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen eine eigene landesgesetzliche Regelung zur Abgabe von unentgeltlichen Speisen und Getränken gebe, bestünden erhebliche Zweifel, ob eine nachträgliche "Verschärfung" der Regelung des § 9 Abs. 2 SpielV zulässig sei, sagte Hilbert. Er empfiehlt betroffenen Spielhallenbetreibern, mit der jeweiligen Behörde Rücksprache zu halten.

 

Quelle: Games & Business



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