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15. 09. 2011 - Schleswig-Holstein verabschiedet Glücksspielgesetz

Schleswig-Holstein verabschiedet Glücksspielgesetz

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Mittwoch sein Glücksspielgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung setzte sich die Koalition aus CDU und FDP denkbar knapp mit 46 zu 45 Stimmen durch. Damit startet das Land seinen angekündigten Alleingang bei der Neuordnung des Glücksspielwesens.

Anbieter von Sportwetten oder Online-Poker bekommen damit die Möglichkeit, sich in Schleswig-Holstein niederzulassen. Sie können eine Fünf-Jahres-Lizenz beantragen und müssen eine Abgabe von 20 Prozent ihres Ertrags an das Land entrichten. Die schwarz-gelbe Koalition erhofft sich dadurch jährliche Zusatzeinnahmen in Höhe von rund 60 Millionen Euro.

Die Konzessionen sollen allerdings erst ab März 2012 gelten. Die Landesregierung will so den Weg für weitere Verhandlungen mit den anderen Bundesländern, die nach wie vor an einer Reform des gemeinsamen Glücksspielstaatsvertrags arbeiten, offen halten.

Die Opposition im Kieler Landtag sprach von einem „Weg ins Abseits“ und von „gesellschaftspolitischem Wahnsinn“.

Angelika Graf, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion erklärte, es sei ein schwarzer Tag für die Suchtprävention. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein opfere ihren Schutzauftrag den wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielbranche.

Die Koalition in Kiel sieht das natürlich anders und betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht oberstes Ziel der Landesregierung bleibe. Im November will sie deshalb ein Spielhallengesetz in den Landtag einbringen.



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