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24. 01. 2019 - Spielrelevantion Informationen zu TR 5.0 2019 - Notwendig für alle Geldspiel-Aufstellplätze

Spielrelevante Informationen zum Spielablauf an Geldspielgeräten gemäß § 33c GewO

(Aufklärungspflicht gemäß § 7 Glücksspielstaatsvertrag)

Alle von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gemäß $ 33c GewO in Verbindung mit §§ 11 ff. Spiel V in der Fassung der am 11. November 2014 in Kraft getretenen 6. Verordnung zur Änderung der Spiel V zugelassen Geldspielgerätebauarten und alle gewerblichen betriebenen Geldspielgeräte erfüllen nachfolgende Anforderungen:

 

1. Der Geldeinsatz beträgt in fünf Sekunden maximal 20 Cent und der Gewinn höchstens 2 Euro (§ 13 Nr. 2 Spiel V)

 

2. Die Summe des Aufwandes (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer einzelnen Stunde kann 60 Euro nie übersteigen ($ 13 Nr. 4 Spiel V)

 

3. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze im Verlauf einer Stunde ist auf 400 Euro begrenzt (§ 13 Nr. 5 Spiel V)

 

4. Bei längerfristiger Betrachtung darf durchschnittlich kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde in der Kasse verbleiben (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Spiel V).
In der Praxis sind es durchschnittlich 5 bis 15 Euro.

 

5. Die Spielverordnung gibt keine Auszahlquote vor. Die sich in der Spielpraxis ergebende Quote hängt unter Anderem von der Mathematik der einzelnen Spiele und vom Spielverhalten bzw. den Spielstrategien der Spieler ab.



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