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13. 10. 2011 - Wettbüros in NRW dürfen weitermachen

Wettbüros in NRW dürfen weitermachen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass private Wettbüros auch weiterhin Sportwetten anbieten dürfen (Az.: 4 A 17/08). Es handelt sich um das erste rechtskräftige Urteil in einem sogenannten Hauptsacheverfahren. Bislang gab es nur Eilentscheidungen.

Die obersten Verwaltungsrichter von NRW änderten ihre bisherige Auffassung damit vollständig. Bislang hatten sie den Betrieb von privaten Wettbüros regelmäßig untersagt. In ihrer jetzigen Entscheidung, gegen die sie keine Revision zuließen, führten die Richter aus, das auf die Eindämmung der Spielsucht gestützte Sportwettenmonopol und die damit begründeten Untersagungsverfügungen seien rechtswidrig. Zum Einen erlaube der Staat andere Glücksspiele mit weit höherem Suchtpotenzial in privater Hand, zum Anderen trage er selbst zur Spielsucht bei, indem er für seine Glücksspiele werbe.

„Behörden und Kommunen in NRW werden nunmehr verpflichtet sein, zunächst sämtliche Zwangsgelder an Betreiber von Wettbüros zurückzuzahlen, soweit diese in den letzten Jahren eingefordert wurden“, erklärte Rechtsanwalt Guido Bongers, der das Verfahren geführt hatte. „Hunderte von vergleichbaren Verfahren dürften abschließend zu Gunsten der Wettvermittler entschieden werden.“

Daneben drohe den Städten und Kommunen in NRW nun auch, erheblichen Schadenersatz an zahlreiche Unternehmer zahlen zu müssen, deren Geschäfte zu Unrecht durch die Städte geschlossen wurden. Es dürften Ansprüche in Millionenhöhe auf einzelne Kommunen zukommen. In NRW bestehe eine sogenannte „verschuldensunabhängige“ Haftung der Behörden, sodass die Chancen gut stünden, die Schadenersatzansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. Musterverfahren seien bereits anhängig.

 




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