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12. 04. 2013 - Buch-Tipp zum Kompetenzsystemproblem im Spielhallenrecht der Länder

Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V.

Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Instituts für Föderalismus Forschung e.V. in Hannover, hat in bemerkenswerter Deutlichkeit die Kompetenz der Bundesländer für die inzwischen in Kraft getretenen Spielhallengesetze bzw. spielhallenrelevanten Regelungen in Ausführungsgesetzen zum GlüStV für einzelne Regelungen in Frage gestellt.

In seinem in der Zeitschrift GewerbeArchiv, 4/2013, Seiten 137-144, veröffentlichten Beitrag „Ultra Vires? Kompetenzprobleme im neuen Spielhallenrecht der Länder“ kommt Prof. Schneider zu dem Ergebnis, dass den Ländern durch die Föderalismusreform I zwar die Gesetzgebungskompetenz für das „Recht der Spielhallen“ nur im Rahmen des § 33i GewO übertragen worden ist, jedoch in einem äußerst begrenzten Umfang.

So umfasst es den Spieler- und Jugendschutz nur insoweit, als Gefahren von den einzelnen Spielhallen selbst ausgehen. Eine Landeszuständigkeit für Abstandsgebote zwischen Spielhallen oder zu Kinder- und Jugendeinrichtungen lässt sich darauf ebenso wenig stützen wie auf städtebauliche Ziele. Darüber hinaus fehlt den Ländern auch die Regelungskompetenz für die Verringerung der Gerätezahl in den Spielhallen und die Beschränkung der Unternehmensbezeichnung auf den Firmennamen „Spielhalle“.

Auf der anderen Seite aber werden die staatlichen Glücksspielangebote von den Ländern weiter gefördert und das Glücksspielen erleichtert, wie z. B. die großzügigen Angebote von Glücksspielautomaten in Spielbanken und die reißerische Werbung für TOTO- und LOTTO Angebote in Medien zeigen.

 

 



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