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04. 02. 2016 - Der Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht

Reform der Sportwettenregulierung erforderlich

DSWV: GlüStV verstößt gegen Europarecht


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) entschieden, dass die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) fordert eine Reform der Sportwettenregulierung.

"Damit ist nicht nur das seit vier Jahren ergebnislos laufende Sportwettenkonzessionsverfahren hinfällig, sondern die gesamte gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland reformbedürftig", äußert sich der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) in einer ersten Stellungnahme.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es: "Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die Experimentierklausel die Unvereinbarkeit des vormaligen Staatsmonopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht behoben hat, soweit die alte Regelung unter Berücksichtigung dessen, dass keine Konzessionen erteilt wurden und dass die staatlichen Veranstalter weiterhin Sportwetten veranstalten können, trotz des Inkrafttretens der Reform von 2012 in der Praxis weiter Bestand hat."

Zum Hintergrund: Das Amtsgericht Sonthofen hatte dem EuGH mehrere Fragen zur Anwendung des Unionsrecht vorgelegt. Ausgangspunkt ist der Versuch bayerischer Behörden, eine grenzüberschreitend tätige Vermittlerin von Sportwetten wegen fehlender deutscher Erlaubnis strafrechtlich zu belangen. Das Amtsgericht hatte jedoch Zweifel, ob der zugrundeliegende Glücksspielstaatsvertrag und das auf einer Experimentierklausel beruhende Erlaubnisverfahren für Sportwetten, das mittlerweile auch von deutschen Gerichten gestoppt wurde, mit dem Unionsrecht konform sei.

Laut DSWV ist es bereits der dritte Staatsvertrag in Folge, der an der Rechtsprechung der höchsten Gerichte gescheitert ist. Zuvor waren bereits der Lotteriestaatsvertrag 2006 vom Bundesverfassungsgericht und der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2010 vom EuGH in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt worden.

Der DSWV fordert als Konsequenz im Rahmen einer umfassenden Neuregelung hohe qualitative anstatt quantitativer Marktzugangsbeschränkungen einzuführen. Zudem müssen die Zuständigkeiten der Länder in der Regulierung und im Vollzug neu geregelt werden. Die Idee einer unabhängigen Landesanstalt unterstützt der DSWV ausdrücklich.

Quelle: Games and Business



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