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25. 02. 2016 - Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig gekippt

Entscheidung des OVG Bautzen – Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig gekippt

in allgemein schwierigen Zeiten für das gewerbliche Automatenspiel in Deutschland können wir Ihnen heute positive Nachrichten übermitteln. In seiner heutigen Entscheidung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig gekippt. Nach fast 10 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung bedeutet dies für die ortsansässigen Aufstellunternehmer einen großen Erfolg, der auch über Leipzig hinaus strahlen wird. Die Stadt hatte bisher eine Einsatzsteuer in Höhe von 7,5 Prozent auf die Einsätze der einzelnen Spieler erhoben.

Nachfolgend finden Sie den Wortlaut einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V., die sich mit dem Urteil befasst und dieses im Sinne aller Aufstellunternehmer begrüßt.

Quelle:Bundesverband Automatenunternehmer e.V.



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