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02. 05. 2017 - Aufschub auch im Saarland

Spielhallen im Saarland dürfen zunächst über den 30. Juni hinaus weiter betrieben werden, ohne dass die Betreiber juristische Konsequenzen fürchten müssen. Eine Frist, wie lange diese Duldung gelten soll, gibt es nicht.

Rechtsanwalt Marcus Röll von der Kanzlei Benesch Winkler, der eine ganze Reihe saarländischer Automatenunternehmer vertritt, berichtete am Freitag, das Landesverwaltungsamt des Saarlandes habe entsprechende Schreiben an seine Mandanten versandt. Grund für die Duldung über den 30. Juni hinaus sei demnach, dass die Behörden es bis zu diesem Datum nicht schafften, über alle Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnis, beziehungsweise über Anerkennung als Härtefall zu entscheiden.

Erst am Mittwoch hatte die Hamburger Wirtschaftsbehörde aus den gleichen Gründen, allen Spielhallenbetreibern der Hansestadt, die ihre notwenigen Anträge gestellt hatten, den Weiterbetrieb ihrer Objekte bis zum Jahresende zugesichert.

 

Quelle: Automatenmarkt



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