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22. 06. 2018 - Niedersachsen: Unbillige Härten vermeiden

Niedersachsen: Unbillige Härten vermeiden

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte für ein neues Spielhallenrecht vor.

 In einem Eckpunktepapier legt das niedersächsische Wirtschaftsministerium Eckpunkte für ein neues Spielhallenrecht sowie ein neues Auswahlverfahren vor. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann wolle mit diesem Entwurf "unbillige Härten" für bestehende Gewerbebetriebe vermeiden und gleichzeitig die Spielsucht-Prävention stärken.

Nach dem Referentenentwurf soll die Auswahl der zulässigen Spielhallen so getroffen werden, dass unter Wahrung des Mindestabstandes zwischen zwei Spielhallen möglichst viele Hallen betrieben werden können, die "Standortkapazität" also bestmöglich ausgeschöpft wird.

Vier Auswahlkriterien sind auf der Basis dieses Entwurfs vorrangig zu prüfen: Selbstverpflichtungen von Spielhallenbetreibern wie ein Rauchverbot in der Spielhalle, der Verzicht auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen, der Abstand zu Schulen sowie der Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten.

Darüberhinaus soll in Niedersachsen eine Sperrdatei nach dem Vorbild Hessens aufgebaut werden. Mit Hilfe dieser Sperrdatei können sich spielsuchtgefährdete Menschen landesweit sperren lassen. 

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine neue Härtefallregelung für sogenannte "Mehrfachkomplexe" vor.

"Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren zur Auswahl von Spielhallen bei Standortkonkurrenzen. Deshalb setzen wir auf klar definierte, sachliche Kriterien", betont Minister Althusmann. 

 

 

Quelle: Games & Business



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