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18. 03. 2020 - Baden-Württemberg: Schließungsfrist für Spielhallen verkürzt

Baden-Württemberg: Schließungsfrist für Spielhallen verkürzt

Baden-Württemberg: Schließungsfrist für Spielhallen verkürzt

 

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) überarbeitet.

Tim Hilbert, Justiziar des Automaten Verbandes Baden-württemberg und juristischer Berater des Fachverbands Spielhallen, weist darauf hin, dass die Schließungsfrist für Einrichtungen (Paragraf 4) wie kulturelle Einrichtungen, Kinos, Schwimmbäder, Bars, Verkaufsstellen des Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen auf den 19. April 2020 verkürzt wurden. Zuvor wurde die Schließungsfrist auf den 15. Juni terminiert.

Quelle: Automatenmarkt.de



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