Zurück
Weiter
45 von 306 (Übersicht)

13. 01. 2017 - Berliner Senat zu Spielhallen und Wettbüros

Der Berliner Senat hat zwei Kleine Anfragen beantwortet, in denen es um die Spielhallen- und Wettbürosituation in Berlin geht. Im Umgang mit Wettbüros fehlen laut Senat für Inneres und Sport rechtliche Grundlagen. Über den Zeitpunkt eines vollständigen Verfahrensabschlusses rund um Spielhallenerlaubnisse im Sonderverfahren kann dem Senat für Wirtschaft, Energie und Betriebe zufolge keine Prognose getroffen werden.

Die Antwort zur Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck "Spielhallen in den Berliner Bezirken: Ene mene muh, raus bist Du!" gibt in tabellarischen Übersichten exakte Zahlen zu Spielhallen-Erlaubnissen in den einzelnen Bezirken seit 2011 und zur Anzahl der Anträge auf eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis. Nach gegenwärtigem Stand (27. Dezember 2016) nehmen 478 von 497 Bestandsbetrieben in Berlin am Sonderverfahren teil. Bisher hat kein Bestandsbetrieb eine neue Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz Berlin erhalten. Die Anzahl der Betriebe, die im Sonderverfahren bereits eine Versagung erhalten haben, beläuft sich auf 6. Bisher wurden 3 Spielhallen, für die eine Erlaubnis im Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin beantragt wurden, geschlossen. Auf die Frage, wann alle neuen Genehmigungsanträge und Schließungsverfügungen abgearbeitet sein werden, antwortet die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ramona Pop: "Prognosen über den Zeitpunkt des vollständigen Verfahrensabschlusses können nicht getroffen werden."

In der Antwort auf Daniel Bucholz' Anfrage "Wettbüros in Berlin: Entstehen immer neue Zockerhöllen oder greift das Gesetz zu Mindestabständen?" beziffert der Senat für Inneres und Sport "derzeit ca. 300 'Wettbüros' für Sportwetten" in Berlin. Seit der Verschärfung der Mindestabstands-Vorschriften im Juli 2016 wurden keine Anträge für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle mehr gestellt. Auf die bereits zuvor bestehenden Wettbüros haben die neu definierten Abstandsregeln nach Einschätzung des Senats aber "aktuell praktisch kaum Auswirkungen". Vor dem Hintergrund der rechtlichen Unsicherheiten bei der bundesweiten Konzessionierung von Sportwettanbietern gemäß Glücksspielstaatsvertrag fehle bislang zudem die entscheidende Grundlage für eine umfassende und flächendeckende Neuregulierung der Sportwettvermittlung in Berlin.

 

Quelle: Games & Business



Zurück