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19. 05. 2020 - Berlin: GSG in Gastro nicht erlaubt

Berlin: GSG in Gastro nicht erlaubt
In Berlin ist das Betreiben von Geldspielgeräten sowie die Nutzung von Billardtischen, Dartscheiben und ähnlichen Einrichtungen innerhalb von Gaststätten nicht gestattet.

Wie der Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer (FGA) in seinem ständig aktualisierten Gastro-Radar mitteilt, ist laut Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin das Betreiben von Spielgeräten im Sinne des § 33c GewO sowie die Nutzung von Billardtischen, Dartscheiben und ähnlichen Einrichtungen innerhalb von Gaststätten nicht gestattet.

In Berlin konnten Restaurants und Gaststätten am 15. Mai wieder öffnen, Hotels folgen am 25. Mai.

Auflagen:

Öffnungszeiten maximal von 6 bis 22 Uhr
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
Besucherzahl muss reguliert werden
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für das Servicepersonal
Empfohlen werden "Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten" in Form einer Anwesenheitslisten mit Name, Adresse und Kontaktdaten aller Gäste. Die Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden.

Diese Regelungen gelten auch für Kantinen, die ihre Speisen externen Gästen anbieten. Geschlossen bleiben in Berlin Rauchergaststätten, Shisha-Bars und reine Schankwirtschaften (Bars und Kneipen).

Quelle: games & business



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