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24. 08. 2020 - Mindestabstand ohne wissenschaftliche Basis
Es gibt offenbar keine einzige wissenschaftliche Studie, die belegen könnte, dass ein Mindestabstand zwischen Spielhallen oder Sportwettbüros oder Spielbanken dem Spielerschutz dient, indem ein Spieler nach Verlassen eines Glücksspielanbieters „Zeit zum Abkühlen“ bekommt. Zumindest liegt der Berliner Senatsverwaltung keine solche Studie vor.
Der fraktionslose Abgeordnete Marcel Luthe hatte nach solchen Studien gefragt – sicherheitshalber gleich beim Innen-, beim Gesundheits- und beim Verbraucherschutzressort sowie bei der Senatskanzlei.
Die schriftliche Antwort, die Sabine Smentek von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stellvertretend für alle angefragten Stellen gibt, verdeutlicht, dass solche wissenschaftlichen Studien nicht vorliegen. Wörtlich heißt es am Ende der Antwort zusammenfassend: „Die Senatskanzlei einschl. Wissenschaft und Forschung meldet zu der Anfrage ,Fehlanzeige’.“
Spätestens die Antwort auf diese parlamentarischen Anfrage belegt, was die Automatenwirtschaft schon immer vermutet hat: Mindestabstände werden von der Politik nach Gutsherrenart und ohne wissenschaftlichen Nachweis eines positiven Effekts für den Spielerschutz festgelegt.
Sehr bemerkenswert ist vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 2017, die neben anderen auch die Regelungen zum Abstandsgebot für rechtmäßig erachtet. Die Regelungen würden zwar in die Berufsfreiheiten und Eigentumsrechte der Spielhallenbetreiber eingreifen, seien jedoch durch das überragende Ziel der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt, hatten die obersten Richter damals begründet.
Quelle: Automatenmarkt
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