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12. 01. 2020 - Sozialkonzept in Gaststätten verpflichtend

Der Gesetzgeber hat erneut darauf hingewiesen, dass ein Sozialkonzept in jeder Gaststätte griffbereit vorliegen muss. Dies ist vom Automatenaufsteller vorzubereiten und muss vom Gastwirt stets aktuell gehalten werden und griffbereit sein.

Quelle: Automatenwirtschaft



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