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23. 04. 2013 - Verfassungsbeschwerde gegen Hessisches Spielhallengesetz
Bundesverband Automatenunternehmer e.V.: Professor Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt / Oder, legte für ein Verbandsmitglied des Hessischen Münzautomaten-Verbandes e.V. eine Verfassungsbeschwerde ein. Zugleich reichte Wolff einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung gegen die im Hessischen Spielhallengesetz vorgeschriebenen Pflichten zur Einrichtung eines Sperrsystems und zur Videoüberwachung des Eingangs- und Spielbereichs von Spielhallen in Hessen ein. Die Verfassungsbeschwerde wird unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1014/13 geführt. |
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